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Beglaubigung von Unterschriften

  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Persönliches
  • Gemeindeschreiberei
  • Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch einen Notar ausgeführt werden.

    Für die Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen ist im Kanton Bern einzig der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind dazu nicht berechtigt. In anderen Kantonen liegt die Beglaubigung von Unterschriften teilweise in der Kompetenz der Gemeinden. Verständlicherweise sorgt dies bei unseren Kunden immer wieder für Unverständnis.

    Müssen Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen, so bitten wir Sie sich direkt an einen bernischen Notar in der Region zu wenden. Eine Unterschriftenbeglaubigung kostet mindestens CHF 20.00 und höchstens CHF 100.00 gemäss Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN, Art. 27 Abs. 1).

    Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin beim Notar Ihrer Wahl und nehmen Sie eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass mit.

    Adresse

    Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen
    Poststrasse 21
    2572 Sutz
    Tel.: 032 397 12 41
    E-Mail: gemeinde(at)sutz-lattrigen.ch

    Öffnungszeiten


    Vormittag

    Nachmittag

    Montag

    08:00 - 11:30

    14:00 - 17:00

    Dienstag

    08:00 - 11:30

    geschlossen

    Mittwoch

    geschlossen

    geschlossen

    Donnerstag

    08:00 - 11:30

    14:00 - 17:00

    Freitag

    geschlossen

    geschlossen