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Steuerbares Einkommen einer Person - Auskunft einholen

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    Auskunft über natürliche Personen

    Die im Steuerregister aufgeführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 dem Steuergeheimnis. Auskünfte aus dem Steuerregister dürfen nur noch an Personen erteilt werden, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Auskunft geltend machen können oder wenn die steuerpflichtige Person eine schriftliche Einwilligung erteilt hat. Den Gemeinden ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.


Adresse

Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen
Poststrasse 21
2572 Sutz
Tel.: 032 397 12 41
E-Mail: gemeinde(at)sutz-lattrigen.ch

Öffnungszeiten


Vormittag

Nachmittag

Montag

08:00 - 11:30

14:00 - 17:00

Dienstag

08:00 - 11:30

geschlossen

Mittwoch

geschlossen

geschlossen

Donnerstag

08:00 - 11:30

14:00 - 17:00

Freitag

geschlossen

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