Auskunft über natürliche Personen
Die im Steuerregister aufgeführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 dem Steuergeheimnis. Auskünfte aus dem Steuerregister dürfen nur noch an Personen erteilt werden, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Auskunft geltend machen können oder wenn die steuerpflichtige Person eine schriftliche Einwilligung erteilt hat. Den Gemeinden ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.
Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen Poststrasse 21 2572 Sutz Tel.: 032 397 12 41 E-Mail: gemeinde(at)sutz-lattrigen.ch
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