Als steuerpflichtige Person müssen Sie Ihre entsprechende Steuererklärung ausfüllen.
Die wichtigste Steuererklärung für die im Kanton Bern niedergelassenen und wohnhaften Bürgerinnen und Bürger ist jene der Einkommens- und Vermögenssteuern.
Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai.
Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichefrist jeweils auf dem Begleitschreiben vermerkt.
Die Steuererklärung ist bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.
Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen Poststrasse 21 2572 Sutz Tel.: 032 397 12 41 E-Mail: gemeinde(at)sutz-lattrigen.ch
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