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Sperrgut / Holz

  • Sperrgut / Holz
  • Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht.

    Sperrgut, gestrichenes oder behandeltes Holz kann auch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

    60Lt Sack = 1 Vignette
    110Lt Sack = 2 Vignetten
    250Lt Kleinsperrgut max. 100x50x50cm, max. 18 kg = 2 Vignetten

    Sperrgutvignetten (1 Bogen à 5 Vignetten für CHF 8.00) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Adresse

Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen
Poststrasse 21
2572 Sutz
Tel.: 032 397 12 41
E-Mail: gemeinde(at)sutz-lattrigen.ch

Öffnungszeiten


Vormittag

Nachmittag

Montag

08:00 - 11:30

14:00 - 17:00

Dienstag

08:00 - 11:30

geschlossen

Mittwoch

geschlossen

geschlossen

Donnerstag

08:00 - 11:30

14:00 - 17:00

Freitag

geschlossen

geschlossen