Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Kehricht

  • Kehricht
  • Brennbare nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoffe, Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Tiernahungsbeutel, Glühbirnen, usw. werden mit der Kehrichtabfuhr entsorgt.

    Der Hauskehricht ist gebührenpflichtig. Er ist in offiziellen Gebührensäcken von 17 und 35Lt oder mit Sperrgutvignetten versehen, in handüblichen 60 und 110Lt Säcken zu höchstens 20 kg Gewicht pro Sack bereitzustellen.

  • 24.12.2024

Adresse

Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen
Poststrasse 21
2572 Sutz
Tel.: 032 397 12 41
E-Mail: gemeinde(at)sutz-lattrigen.ch

Öffnungszeiten


Vormittag

Nachmittag

Montag

08:00 - 11:30

14:00 - 17:00

Dienstag

08:00 - 11:30

geschlossen

Mittwoch

geschlossen

geschlossen

Donnerstag

08:00 - 11:30

14:00 - 17:00

Freitag

geschlossen

geschlossen