Der Gemeinderat Sutz-Lattrigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Neufassung der Überbauungsordnung Gewerbegebiet Herdi zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Überbauungsordnung ist überkommunal und betrifft die drei Gemeinden Ipsach, Bellmund und Sutz-Lattrigen. Die öffentlichen Mitwirkungen finden zeitgleich in allen Gemeinden statt.
Die Neufassung der Überbauungsordnung Gewerbegebiet Herdi liegt 30 Tage, vom 2. Februar 2024 bis und mit 4. März 2024, in der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage der Neufassung Überbauungsordnung Gewerbegebiet Herdi können auch im Internet unter www.sutz-lattrigen/aktuelles eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Sutz-Lattrigen, Poststrasse 21, 2572 Sutz-Lattrigen, zu richten.
Sutz-Lattrigen, 29. Januar 2024
Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen
Gemeinderat