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Feuerverbot im Wald und in Waldnähe sowie generelles Feuerwerksverbot

23.07.2026

Ganzer Kanton Bern: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort (23. Juli 2026) für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.

Feuer- und Feuerwerksverbot

Adresse

Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen
Poststrasse 21
2572 Sutz
Tel.: 032 397 12 41
E-Mail: gemeinde(at)sutz-lattrigen.ch

Öffnungszeiten


Vormittag

Nachmittag

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08:00 - 11:30

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